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Bad Homburg

Wo kann ich wählen?

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben:


1. Im Wahllokal am 27. März

Am 27. März sind 31 Wahllokale in Bad Homburg geöffnet. Dort können Sie zwischen 8 und 18 Uhr wählen. In welches Wahllokal Sie gehen müssen, steht auf Ihrer Wahlkarte, die Sie einige Wochen vor dem Wahltag mit der Post zugeschickt bekommen haben. Diese Wahlkarte sollten Sie auch mit ins Wahllokal nehmen.

Sollten Sie die Wahlkarte verloren oder nicht bekommen haben, können Sie auch mit dem Personalausweis im Wahllokal wählen gehen.

Hier gelangen Sie auf einen interaktiven Stadtplan von Bad Homburg, der Ihnen zeigt, zu welchem Wahlbezirk Ihre Straße und Hausnummer gehört und wo das Wahllokal eingerichtet worden ist, in dem Sie wählen gehen können. Abweichend von der Karte befindet sich das Wahllokal für den Wahlbezirk 18 nicht mehr in der Pestalozzischule, sondern im Gemeindezentrum der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde, Sodener Str. 11.


2. Im Rathaus ab dem 23. Februar

Ab dem 23. Februar 2011 haben Sie die Möglichkeit, im Bad Homburger Rathaus unter Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte oder des Personalausweises wählen zu gehen. Möglich ist dies noch bis Freitag, 25. März.


3. Per Briefwahl ab sofort

Seit dem 14. Februar 2011 können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ist bereits ein Antragsformular vorgedruckt. Außerdem können Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Stadt Bad Homburg herunterladen. Der Antrag kann noch bis Freitag, 25. März, 13 Uhr, gestellt werden, im Falle kurzfristiger Erkrankung auch noch bis zum Wahlsonntag, 27. März, 15 Uhr.
  • Der ausgefüllte Antrag kann in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Bad Homburg geschickt oder dort ab dem 23. Februar abgegeben werden.
  • Der Antrag kann auch ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks schriftlich (Brief oder Postkarte), durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, per E-Mail und mündlich, jedoch nicht per Telefon, beim Wahlamt gestellt werden.
  • Damit der/die Antragsteller/in identifiziert werden kann, braucht das Wahlamt Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum.
  • Das Wahlamt sendet Ihnen dann die Briefwahlunterlagen zu, die bis zum Wahltag (27. März) um 18 Uhr wieder im Rathaus eingegangen sein müssen.
  • Wenn Sie versäumt haben, Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurückzusenden, können Sie mit dem beiliegenden Wahlschein auch im Wahllokal wählen – dies ist jedoch nur mit Ihrem eigenen Wahlschein möglich.
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